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Herzlich willkommen auf der Website der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen hat.
Die zweite Säule erfüllt eine wichtige Funktion im System der sozialen Sicherheit und wird von den Pensionskassen durchgeführt. Die Aufsicht über die Pensionskassen wird in der Schweiz dezentral durch die Kantone bzw. Aufsichtsregionen der Kantone wahrgenommen. Die OAK BV ist als unabhängige Behördenkommission die übergeordnete Stelle der Aufsichtsbehörden. Sie hat als Hauptaufgabe für Qualitätssicherung und Rechtssicherheit zu sorgen. Voraussetzung für die Rechtssicherheit ist eine einheitliche Aufsichtspraxis, das heisst eine gleichmässige Anwendung der vom Bund erlassenen Vorschriften. Zu diesem Zweck kann die OAK BV Weisungen erlassen und Inspektionen durchführen.
Dr. Pierre Triponez
Präsident
Zuletzt aktualisiert am: 18.04.2012