Kommission
Die Kommission setzt sich aus sieben bis neun unabhängigen Sachverständigen zusammen. Aktuell besteht die Kommission aus sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren bis Ende 2023 gewählt worden sind. Die Sozialpartner sind mit je einem Vertreter berücksichtigt. Die Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Nebenerwerb aus.