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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

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Einkauf in Vorsorgeeinrichtungen mit Wahl der Anlagestrategie

M – 01/2020 | Erstversion | 08.04.2020

In Kürze

Die Mitteilungen M – 01/2020 erläutern Art. 1 Abs. 5 Bst. b BVV 2 «Angemessenheit von Einkäufen in 1e-Vorsorgeeinrichtungen». Sie zeigen auf, weshalb sich bei den Einkaufstabellen eine unterschiedliche Behandlung von 1e-Vorsorgeplänen und herkömmlichen Vorsorgeplänen rechtfertigt, bei denen die Versicherten faktisch keinen Einfluss auf die Anlagestrategie und die Verwendung von Erträgen und Verlusten haben.

Gültige Mitteilungen (inkl. Zusatzdokumente)