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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2

M – 01/2024 | Überarbeitete Version | 10.10.2024

In Kürze

Die Mitteilungen M – 01/2024 legen fest, welche Verzinsung von Altersguthaben bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen noch keine Leistungsverbesserung nach Art. 46 BVV 2 darstellt. Ziel dieser Mitteilungen sowie von Art. 46 BVV 2 ist es, dass der Aufbau von Wertschwankungsreserven priorisiert wird.

Gültige Mitteilungen (inkl. Zusatzdokumente)