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Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG für die Beurteilung der finanziellen Risiken der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen

M – 01/2025 | Erstversion | 10.12.2025

In Kürze

Die Mitteilungen M – 01/2025 empfehlen den Aufsichtsbehörden einheitliche Kennzahlen zur systematischen Beurteilung der finanziellen Risiken von Vorsorgeeinrichtungen. Beurteilt werden Deckungsgrad, Finanzierung, Sanierungsfähigkeit sowie die Abstimmung von Risikofähigkeit und Anlagestrategie anhand einheitlich definierter Kennzahlen.

Gültige Mitteilungen (inkl. Zusatzdokumente)