Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG für die Beurteilung der finanziellen Risiken der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen
M – 01/2025 | Erstversion | 10.12.2025
In Kürze
Die Mitteilungen M – 01/2025 empfehlen den Aufsichtsbehörden einheitliche Kennzahlen zur systematischen Beurteilung der finanziellen Risiken von Vorsorgeeinrichtungen. Beurteilt werden Deckungsgrad, Finanzierung, Sanierungsfähigkeit sowie die Abstimmung von Risikofähigkeit und Anlagestrategie anhand einheitlich definierter Kennzahlen.