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Zeitpunkt der Ausfinanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften beim Übergang in die Vollkapitalisierung

M – 02/2012 | Erstversion | 14.05.2012

In Kürze

Die Mitteilungen M – 02/2012 äussern sich zum Zeitpunkt der Ausfinanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Betroffen sind jene Einrichtungen, die sich im Rahmen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bestimmungen über die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen für das System der Vollkapitalisierung entschieden haben.

Gültige Mitteilungen (inkl. Zusatzdokumente)