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Null- oder Minderverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip

M – 03/2012 | Erstversion | 16.05.2012

In Kürze

Die Mitteilungen M – 03/2012 halten fest, dass eine Null- oder Minderverzinsung der Altersguthaben nach dem Anrechnungsprinzip nicht nur bei einer Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung zulässig ist. Die Massnahme muss jedoch begründet und gerechtfertigt sein.

Gültige Mitteilungen (inkl. Zusatzdokumente)