Null- oder Minderverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip
M – 03/2012 | Erstversion | 16.05.2012
In Kürze
Die Mitteilungen M – 03/2012 halten fest, dass eine Null- oder Minderverzinsung der Altersguthaben nach dem Anrechnungsprinzip nicht nur bei einer Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung zulässig ist. Die Massnahme muss jedoch begründet und gerechtfertigt sein.