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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Vorsorgeeinrichtungen mit Wahl der Anlagestrategie (1e-Vorsorgeeinrichtungen)

M – 03/2020 | Erstversion | 26.11.2020

In Kürze

Die Mitteilungen M – 03/2020 stellen klar, dass 1e-Vorsorgelösungen in einem separaten Rechtsträger zu führen sind. Dieser versichert ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag. Zudem geniessen 1e-Vorsorgelösungen keinen Freizügigkeitsschutz nach Art. 15 und Art. 17 FZG. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Quersubventionierungen zwischen den verschiedenen Vorsorgelösungen entstehen.

Gültige Mitteilungen (inkl. Zusatzdokumente)