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Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV hat heute, 23. Juni 2025, die Weisungen W – 01/2025 «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG» publiziert.

Zu den Weisungen inkl. Informationsschreiben

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Audit zur Verfügung: audit@oak-bv.admin.ch

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Oberaufsichtskommission
Berufliche Vorsorge OAK BV

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