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Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat heute, 24. Oktober 2025, die angepassten Weisungen W – 01/2024 «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)» publiziert. Die angepassten Weisungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zu den Weisungen inkl. Informationsschreiben
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Recht (Frau Lydia Studer, lydia.studer@oak-bv.admin.ch oder Herr Dieter Schär, dieter.schaer@oak-bv.admin.ch) gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
OAK BV