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Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV hat heute, 23. Juni 2025, die Weisungen W – 01/2025 «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG» publiziert.
Zu den Weisungen inkl. Informationsschreiben
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Audit zur Verfügung: audit@oak-bv.admin.ch
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Oberaufsichtskommission
Berufliche Vorsorge OAK BV