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Die OAK BV hat die Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» revidiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. 
Im Informationsschreiben sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Weisungen W – 01/2012

Die dazugehörigen Formulare sind auf der Website der OAK BV abzurufen. Das FAQ zur Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung wurde ebenfalls aktualisiert.


Freundliche Grüsse

Oberaufsichtskommission
Berufliche Vorsorge OAK BV

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