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Die Fachrichtlinie FRP 5 wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) revidiert. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV die Weisungen W – 03/2014 «Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard» angepasst. Mit dem Entscheid der OAK BV wird die FRP 5 (Fassung 2025) für alle zugelassenen Expertinnen und Experten zum Mindeststandard erklärt.
Die angepassten Weisungen W – 03/2014 treten am 31. Dezember 2025 – ab Gültigkeit der FRP 5 (Fassung 2025) – in Kraft und ersetzen die bis dahin gültigen Weisungen.
Auf der Website der OAK BV sind beide Fassungen aufgeschaltet:
Weisungen W – 03/2014 (gültig bis 30.12.2025)
Weisungen W – 03/2014 (gültig ab 31.12.2025)
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Risk Management zur Verfügung: risk@oak-bv.admin.ch
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Oberaufsichtskommission
Berufliche Vorsorge OAK BV