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Am 25. September 2023 hat die OK BV die Mitteilungen M – 2/2023 «Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2» publiziert. Die Formulierung der Mitteilungen war in Bezug auf den Zeitpunkt, ab wann die jeweils unterjährig publizierten Werte – der gewichtete Durchschnitt der technischen Zinssätze sowie der BVG-Mindestzinssatz – für die Verzinsung der Vorsorgekapitalien gelten, klärungsbedürftig. Entsprechend wurden die Mitteilungen nachträglich präzisiert: Die beiden Werte sind jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres zu berücksichtigen. Die Mitteilungen gelten somit für Leistungsverbesserungen ab 1. Januar 2024.

Unter folgendem Link finden Sie die aktualisierten Mitteilungen:
M – 02/2023: Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2


Freundliche Grüsse

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
OAK BV

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