Sehr geehrte Newsletter-Abonnentin
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent

Die OAK BV hat am 10. Oktober 2024 die Mitteilungen M – 01/2024 «Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2» publiziert. Infolge mehrerer Anfragen zur Anwendung der in den Mitteilungen festgelegten Obergrenze – insbesondere wenn die Wertschwankungsreserven zwischen 75 % und 100 % des Zielwerts geäufnet sind – stellt die OAK BV auf ihrer Website Berechnungsbeispiele mit ergänzenden Erläuterungen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
OAK BV

Newsletter abbestellen