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Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat heute, 24. Oktober 2025, die aktualisierten Weisungen W – 01/2024 «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)» publiziert. Die aktualisierten Weisungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Zu den Weisungen inkl. Informationsschreiben

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Recht (Frau Lydia Studer, lydia.studer@oak-bv.admin.ch oder Herr Christian Wild, christian.wild@oak-bv.admin.ch) gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
OAK BV

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