Regulierung
Die OAK BV stellt mit Weisungen und Mitteilungen eine einheitliche Aufsichtstätigkeit und Rechtsanwendung in der beruflichen Vorsorge sicher und schafft Orientierung für die Aufsichtspraxis. Vor dem Erlass oder der Anpassung von Weisungen führt sie Anhörungen durch und bezieht betroffene Kreise ein. Ihre Tätigkeit stützt sich dabei auf die gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Vorsorge.
