Vergabe von Eigenhypotheken
W – 05/2014 | Erstversion | 28.11.2014
In Kürze
Die Weisungen W – 05/2014 definieren den Begriff der Eigenhypothek und halten fest, welche Vorschriften bei deren Vergabe zu beachten sind. Eine Eigenhypothek liegt vor, wenn sich ein Versicherter faktisch selbst eine Hypothek aus seinem Vorsorgevermögen gewährt.