Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2
W – 01/2024 | Überarbeitete Version | 28.08.2025
In Kürze
Die Weisungen W – 01/2024 regeln die Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge zur Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge gemäss Art. 52e BVG und Art. 1a BVV 2. Sie konkretisieren Form, Inhalt und Umfang der Prüfung von Vorsorgeplänen innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung sowie – im Fall von Art. 1a BVV 2 – die einrichtungsübergreifende Einhaltung der Angemessenheit bei mehreren Vorsorgeverhältnissen.