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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2

W – 01/2024 | Überarbeitete Version | 28.08.2025

In Kürze

Die Weisungen W – 01/2024 regeln die Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge zur Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge gemäss Art. 52e BVG und Art. 1a BVV 2. Sie konkretisieren Form, Inhalt und Umfang der Prüfung von Vorsorgeplänen innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung sowie – im Fall von Art. 1a BVV 2 – die einrichtungsübergreifende Einhaltung der Angemessenheit bei mehreren Vorsorgeverhältnissen.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)