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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtung mit nahestehenden Personen

W – 01/2026 | Erstversion | 22.04.2026

In Kürze

Die Weisungen W – 01/2026 präzisieren Art. 51c BVG und Art. 48i BVV 2, insbesondere die Begriffe «nahestehend» bei juristischen Personen und «bedeutend» sowie die Rolle des Kontroll- und Aufsichtssystems. Hintergrund ist das erhöhte Risiko, dass nahestehende Personen nicht marktübliche Vorteile zulasten der Vorsorgeeinrichtung und ihrer Versicherten erzielen.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)