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Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden

W – 02/2012 | Überarbeitete Version | 17.12.2015

In Kürze

Die Weisungen W – 02/2012 der OAK BV enthalten Mindestanforderungen an die Jahresberichte der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)