Zum Hauptinhalt springen

Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Ausweis der Vermögensverwaltungskosten

W – 02/2013 | Erstversion | 23.04.2013

In Kürze

Die Weisungen W – 02/2013 der OAK BV enthalten eine verbindliche Anleitung zur Umsetzung von Art. 48a Abs. 3 BVV 2. Sie konkretisieren die Begriffe Kollektivanlagen, Kostenebenen und Kostenkategorien und enthalten Ausführungen zur Kostentransparenz, zur TER-Kostenquote, zur Kostenkennzahl sowie zum Ausweis in der Jahresrechnung und zu den Verantwortlichkeiten.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)