Ausweis der Vermögensverwaltungskosten
W – 02/2013 | Erstversion | 23.04.2013
In Kürze
Die Weisungen W – 02/2013 der OAK BV enthalten eine verbindliche Anleitung zur Umsetzung von Art. 48a Abs. 3 BVV 2. Sie konkretisieren die Begriffe Kollektivanlagen, Kostenebenen und Kostenkategorien und enthalten Ausführungen zur Kostentransparenz, zur TER-Kostenquote, zur Kostenkennzahl sowie zum Ausweis in der Jahresrechnung und zu den Verantwortlichkeiten.