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Ausweis der Vermögensverwaltungskosten

W – 02/2013 | Erstversion | 23.04.2013

In Kürze

Die Weisungen W – 02/2013 der OAK BV enthalten eine verbindliche Anleitung zur Umsetzung von Art. 48a Abs. 3 BVV 2. Sie konkretisieren die Begriffe Kollektivanlagen, Kostenebenen und Kostenkategorien und enthalten Ausführungen zur Kostentransparenz, zur TER-Kostenquote, zur Kostenkennzahl sowie zum Ausweis in der Jahresrechnung und zu den Verantwortlichkeiten.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)