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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB

W – 02/2016 | Überarbeitete Version | 28.08.2025

In Kürze

Die Weisungen W – 02/2016 präzisieren die Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB. Insbesondere legen sie fest, welche Leistungen ein Wohlfahrtsfonds erbringen darf, ohne die Steuerbefreiung zu gefährden, und welche Leistungen der beruflichen Vorsorge zugeordnet werden können.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)