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Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB

W – 02/2016 | Überarbeitete Version | 28.08.2025

In Kürze

Die Weisungen W – 02/2016 präzisieren die Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB. Insbesondere legen sie fest, welche Leistungen ein Wohlfahrtsfonds erbringen darf, ohne die Steuerbefreiung zu gefährden, und welche Leistungen der beruflichen Vorsorge zugeordnet werden können.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)