Qualitätssicherung bei der externen Verwaltung von Vorsorgevermögen
W – 02/2021 | Erstversion | 21.09.2021
In Kürze
Die Weisungen W – 02/2021 dienen der Qualitätssicherung bei der externen Verwaltung von Vorsorgevermögen. Sie regeln den Informationsaustausch zwischen der FINMA, der OAK BV sowie den kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden in Bezug auf Missstände bei Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge.