Qualitätssicherung in der Revision nach BVG
W – 03/2016 | Überarbeitete Version | 25.10.2018
In Kürze
Die Weisungen W – 03/2016 der OAK BV enthalten Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsstellen sowie an die praktische Erfahrung und die Weiterbildung der leitenden Revisoren. Zudem legen sie fest, dass die Aufsichtsbehörden nach Art. 61 allfällige Missstände der OAK BV zu melden haben.