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Vorsorgeguthaben gesucht?

Zuständig ist die Zentralstelle 2. Säule.

Aktualisiert am 11. Aug. 2026

Sie suchen Ihr Vorsorgeguthaben? Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Qualitätssicherung in der Revision nach BVG

W – 03/2016 | Überarbeitete Version | 25.10.2018

In Kürze

Die Weisungen W – 03/2016 der OAK BV enthalten Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsstellen sowie an die praktische Erfahrung und die Weiterbildung der leitenden Revisoren. Zudem legen sie fest, dass die Aufsichtsbehörden nach Art. 61 allfällige Missstände der OAK BV zu melden haben.

Gültige Weisungen (inkl. Zusatzdokumente)