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Anhörungen

Vor dem Erlass oder der Anpassung von Weisungen publiziert die OAK BV den Entwurf zur Anhörung interessierter Kreise. Dadurch können die Bedürfnisse der Praxis sowie die Interessen der betroffenen Akteure berücksichtigt werden. Auf dieser Seite werden laufende und abgeschlossene Anhörungen veröffentlicht.

Es finden zurzeit keine Anhörungen statt.

Weisungen

Die OAK BV hat die gesetzliche Aufgabe, eine einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicherzustellen. Zu diesem Zweck kann sie Weisungen erlassen (Art. 64a Abs. 1 Bst. a BVG). Diese enthalten verbindliche Vorgaben für die Aufsichtspraxis und tragen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei.

Mitteilungen

Die Mitteilungen der OAK BV klären einzelne Rechtsfragen aus der Praxis in weniger formalisierter Form als Weisungen. Wie Weisungen tragen auch Mitteilungen zu einer einheitlichen Aufsichtstätigkeit und einer einheitlichen Rechtsanwendung bei.