Weisungen
Die OAK BV hat die gesetzliche Aufgabe, eine einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicherzustellen. Zu diesem Zweck kann sie Weisungen erlassen (Art. 64a Abs. 1 Bst. a BVG). Diese enthalten verbindliche Vorgaben für die Aufsichtspraxis und tragen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei.
Aktuelle Weisungen
Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtung mit nahestehenden Personen
W – 01/2026 | Erstversion | 22.04.2026
Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung
W – 02/2025 | Erstversion | 18.09.2025
Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG
W – 01/2025 | Erstversion | 27.05.2025
Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2
W – 01/2024 | Überarbeitete Version | 28.08.2025
Qualitätssicherung bei der externen Verwaltung von Vorsorgevermögen
W – 02/2021 | Erstversion | 21.09.2021
Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb
W – 01/2021 | Erstversion | 26.01.2021
Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge
W – 01/2017 | Erstversion | 24.10.2017
Qualitätssicherung in der Revision nach BVG
W – 03/2016 | Überarbeitete Version | 25.10.2018
Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB
W – 02/2016 | Überarbeitete Version | 28.08.2025
Anforderungen an Anlagestiftungen
W – 01/2016 | Überarbeitete Version | 01.09.2024
Vergabe von Eigenhypotheken
W – 05/2014 | Erstversion | 28.11.2014
Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard
W – 03/2014 | Überarbeitete Version | 27.05.2025
Massgebliche Kennzahlen sowie weitere Informationspflichten für Anlagestiftungen
W – 05/2013 | Erstversion | 19.12.2013
Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle
W – 04/2013 | Überarbeitete Version | 29.08.2022
Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge
W – 03/2013 | Überarbeitete Version | 28.10.2015
Ausweis der Vermögensverwaltungskosten
W – 02/2013 | Erstversion | 23.04.2013
Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden
W – 02/2012 | Überarbeitete Version | 17.12.2015
Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge
W – 01/2012 | Überarbeitete Version | 01.01.2023
Mitteilungen
Die Mitteilungen der OAK BV klären einzelne Rechtsfragen aus der Praxis in weniger formalisierter Form als Weisungen. Wie Weisungen tragen auch Mitteilungen zu einer einheitlichen Aufsichtstätigkeit und einer einheitlichen Rechtsanwendung bei.