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Mitteilungen

Die Mitteilungen der OAK BV klären einzelne Rechtsfragen aus der Praxis in weniger formalisierter Form als Weisungen. Wie Weisungen tragen auch Mitteilungen zu einer einheitlichen Aufsichtstätigkeit und einer einheitlichen Rechtsanwendung bei.

Aktuelle Mitteilungen

Weisungen

Die OAK BV hat die gesetzliche Aufgabe, eine einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicherzustellen. Zu diesem Zweck kann sie Weisungen erlassen (Art. 64a Abs. 1 Bst. a BVG). Diese enthalten verbindliche Vorgaben für die Aufsichtspraxis und tragen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei.