Direktaufsicht
Die OAK BV übt die Aufsicht über die Anlagestiftungen, die Stiftung Sicherheitsfonds BVG und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG aus. Sie prüft dabei insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
Beaufsichtigte Einrichtungen
Anlagestiftungen
Anlagestiftungen dienen der gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern. Die OAK BV übt die Aufsicht aus. Sie prüft u. a. Statuten, Reglemente und Jahresberichte.
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Im Auftrag des Bundes fungiert sie als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Als einzige Einrichtung dieser Art in der Schweiz nimmt sie alle anschlusswilligen Arbeitgeber und Einzelpersonen auf, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Stiftung Sicherheitsfonds BVG
Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall von Vorsorgeeinrichtungen.

Systemaufsicht
Die OAK BV sorgt für eine einheitliche Aufsichtspraxis im System der beruflichen Vorsorge. Sie beaufsichtigt die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Zudem erhebt sie jährlich schweizweit Kennzahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen und zeigt den Reformbedarf für die Weiterentwicklung des Systems auf.
