Systemaufsicht
Die OAK BV sorgt für eine einheitliche Aufsichtspraxis im System der beruflichen Vorsorge. Sie beaufsichtigt die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Zudem erhebt sie jährlich schweizweit Kennzahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen und zeigt den Reformbedarf für die Weiterentwicklung des Systems auf.
Tätigkeitsbereiche der Systemaufsicht
Aufsichtsbehörden
Die OAK BV beaufsichtigt die sieben kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG. Sie sorgt für eine rechtskonforme und einheitliche Aufsichtstätigkeit und kann hierzu insbesondere Weisungen erlassen, Mitteilungen veröffentlichen und Inspektionen durchführen.
Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen
Die OAK BV führt jährlich eine Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen durch, die auf einer Umfrage bei den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen basiert. Die Ergebnisse werden jeweils im Mai im Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen publiziert.

Direktaufsicht
Die OAK BV übt die Aufsicht über die Anlagestiftungen, die Stiftung Sicherheitsfonds BVG und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG aus. Sie prüft dabei insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
