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Kontinuierliche Weiterbildung

Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge unterliegen gemäss den Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung.

Erfassung der Weiterbildungen

Die Erfassung der Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt über eine zentrale Eingabemaske, die von der Schweizerischen Aktuarvereinigung (SAV) bereitgestellt wird. Alle zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge erhalten auf Anfrage einen Zugang zur Eingabemaske, um den Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung zu erbringen.

Kontakt für Zugang

Für die Erstellung eines Zugangs wenden Sie sich bitte an die Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV):

c/o Swiss Re
Mythenquai 50/60
8022 Zürich

Tel. +41 43 285 26 81
sekretariat@actuaries.ch
Schweizerische Aktuarvereinigung

Register der zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge

Die OAK BV führt ein Register über die zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge (Art. 64a Abs. 1 Bst. e BVG). Es besteht sowohl ein Register für natürliche Personen (unbefristete Zulassung) als auch für juristische Personen (befristete Zulassung von fünf Jahren). Die Register werden regelmässig aktualisiert.

Gesuch um Zulassung

Wer als Expertin oder Experte für berufliche Vorsorge tätig sein will, benötigt eine Zulassung der OAK BV. Die Voraussetzungen für die Zulassung sowie das Zulassungsverfahren sind in Art. 52d BVG und in den Weisungen «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge», W – 01/2012, geregelt. Die Zulassung kann sowohl als natürliche Person (unbefristete Zulassung) als auch als juristische Person (auf fünf Jahre befristete Zulassung) beantragt werden.

Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge

W – 01/2012 | Überarbeitete Version | 01.01.2023