Register der zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge
Die OAK BV führt ein Register über die zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge (Art. 64a Abs. 1 Bst. e BVG). Es besteht sowohl ein Register für natürliche Personen (unbefristete Zulassung) als auch für juristische Personen (befristete Zulassung von fünf Jahren). Die Register werden regelmässig aktualisiert.
Aufgaben der Expertinnen und Experten
Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge prüfen aus versicherungstechnischer Sicht, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, ihre Verpflichtungen erfüllen zu können (Art. 52e BVG). Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Jährliche Berechnungen
Ermittlung der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen - Versicherungstechnisches Gutachten
Erstellung mindestens alle drei Jahre - Beratung des Stiftungsrats
Empfehlungen zu technischen Grundlagen sowie zu Massnahmen bei Unterdeckung - Verantwortung gegenüber der Aufsicht
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn Empfehlungen nicht befolgt werden und dadurch die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung gefährdet ist
Natürliche Personen
zuletzt aktualisiert am: 15. Juni 2026
Juristische Personen
zuletzt aktualisiert am: 15. Juni 2026
Gesuch um Zulassung
Wer als Expertin oder Experte für berufliche Vorsorge tätig sein will, benötigt eine Zulassung der OAK BV. Die Voraussetzungen für die Zulassung sowie das Zulassungsverfahren sind in Art. 52d BVG und in den Weisungen «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge», W – 01/2012, geregelt. Die Zulassung kann sowohl als natürliche Person (unbefristete Zulassung) als auch als juristische Person (auf fünf Jahre befristete Zulassung) beantragt werden.
Kontinuierliche Weiterbildung
Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge unterliegen gemäss den Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung.