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Register der zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge

Die OAK BV führt ein Register über die zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge (Art. 64a Abs. 1 Bst. e BVG). Es besteht sowohl ein Register für natürliche Personen (unbefristete Zulassung) als auch für juristische Personen (befristete Zulassung von fünf Jahren). Die Register werden regelmässig aktualisiert.

Aufgaben der Expertinnen und Experten

Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge prüfen aus versicherungstechnischer Sicht, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, ihre Verpflichtungen erfüllen zu können (Art. 52e BVG). Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Jährliche Berechnungen
    Ermittlung der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen
  • Versicherungstechnisches Gutachten
    Erstellung mindestens alle drei Jahre
  • Beratung des Stiftungsrats
    Empfehlungen zu technischen Grundlagen sowie zu Massnahmen bei Unterdeckung
  • Verantwortung gegenüber der Aufsicht
    Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn Empfehlungen nicht befolgt werden und dadurch die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung gefährdet ist

Natürliche Personen

zuletzt aktualisiert am: 15. Juni 2026

©OAK BV

Juristische Personen

zuletzt aktualisiert am: 15. Juni 2026

©OAK BV

Gesuch um Zulassung

Wer als Expertin oder Experte für berufliche Vorsorge tätig sein will, benötigt eine Zulassung der OAK BV. Die Voraussetzungen für die Zulassung sowie das Zulassungsverfahren sind in Art. 52d BVG und in den Weisungen «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge», W – 01/2012, geregelt. Die Zulassung kann sowohl als natürliche Person (unbefristete Zulassung) als auch als juristische Person (auf fünf Jahre befristete Zulassung) beantragt werden.

Kontinuierliche Weiterbildung

Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge unterliegen gemäss den Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung.