Portrait und Aufgaben
Die OAK BV ist eine von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie sorgt für eine einheitliche Aufsichtspraxis im System der beruflichen Vorsorge. Die OAK BV wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert.
Die Mitglieder der Kommission müssen unabhängige Sachverständige sein. Sie werden vom Bundesrat gewählt, dem auch die Kompetenz zukommt, das Organisations- und Geschäftsreglement der OAK BV zu genehmigen.
Die OAK BV verfügt über ein eigenes Sekretariat mit spezialisierten Fachkräften, das die Geschäfte der Kommission vorbereitet, ihr Anträge stellt und ihre Entscheide vollzieht.
Gesetzliche Aufgaben
Die OAK BV hat die Aufgabe, gesamtschweizerisch eine einheitliche Aufsichtspraxis sicherzustellen; mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden trägt sie konsequent zur Verbesserung der Systemsicherheit bei.
Die gesetzlichen Aufgaben der OAK BV nach Art. 64a BVG lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die OAK BV übt die Oberaufsicht über die regionalen Aufsichtsbehörden aus und ist ihnen gegenüber weisungsbefugt
- Die OAK BV ist die Direktaufsichtsbehörde der Anlagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung
- Die OAK BV ist die Zulassungsbehörde für Experten für berufliche Vorsorge (natürliche und juristische Personen)
- Die OAK BV ist gegenüber den Experten für berufliche Vorsorge und den Revisionsstellen weisungsbefugt. Sie kann ausserdem Fachstandards anerkennen
- Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen ihr unterschiedliche Instrumente wie der Erlass von Weisungen, Mitteilungen und Verfügungen sowie die Durchführung von Inspektionen zur Verfügung
Als Oberaufsichtsbehörde ist die OAK BV für einen einheitlichen Vollzug im Rahmen der bestehenden Gesetze verantwortlich. Für die Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.
Die Aufsichtsbereiche der OAK BV

Systemaufsicht
Die OAK BV sorgt für eine einheitliche Aufsichtspraxis im System der beruflichen Vorsorge. Sie beaufsichtigt die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Zudem erhebt sie jährlich schweizweit Kennzahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen und zeigt den Reformbedarf für die Weiterentwicklung des Systems auf.

Direktaufsicht
Die OAK BV übt die Aufsicht über die Anlagestiftungen, die Stiftung Sicherheitsfonds BVG und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG aus. Sie prüft dabei insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
Internationales Engagement
Die OAK BV ist Mitglied der International Organisation of Pension Supervisors (IOPS).
Die IOPS wurde 2004 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem International Network of Pension Regulators and Supervisors (INPRS) gegründet. Das Hauptziel der IOPS besteht darin, weltweit die Qualität und Wirksamkeit der Aufsicht über private Vorsorgesysteme (Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen) zu verbessern.
Zudem entwickelt die IOPS internationale Standards in Fragen der Aufsicht über Vorsorgesysteme. Dabei berücksichtigt sie die unterschiedlichen Systeme in den verschiedenen Ländern.
Die IOPS arbeitet auch mit anderen internationalen Organisationen zusammen, die sich mit der Entwicklung von Strategien im Bereich der Aufsicht über Vorsorgesysteme befassen, darunter die OECD, die Weltbank, die International Social Security Association (ISSA), die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und der Internationale Währungsfonds (IWF).
Organisation der OAK BV
Kommission
Die Kommission legt die strategische Ausrichtung der OAK BV fest und trifft Grundsatzentscheide. Sie sorgt für einen einheitlichen Vollzug der bestehenden Gesetze und präzisiert die gesetzlichen Vorgaben in der beruflichen Vorsorge bei Bedarf mit Weisungen und Mitteilungen.
Sekretariat
Das Sekretariat der OAK BV ist die zentrale Ansprechstelle der Kommission für Dritte. Es wird von der Direktion geleitet und ist in fünf Geschäftsbereiche gegliedert.
