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Pension actuaries

The OPSC is the accrediting authority for occupational pension actuaries (natural and legal persons) and manages the accredited occcupational pension actuary register. Anyone wishing to work as an occupational pension actuary must apply to the OPSC for accreditation. Accredited pension actuaries are subject to a requirement for continuous professional development.

Register der zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge

Die OAK BV führt ein Register über die zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge (Art. 64a Abs. 1 Bst. e BVG). Es besteht sowohl ein Register für natürliche Personen (unbefristete Zulassung) als auch für juristische Personen (befristete Zulassung von fünf Jahren). Die Register werden regelmässig aktualisiert.

Gesuch um Zulassung

Wer als Expertin oder Experte für berufliche Vorsorge tätig sein will, benötigt eine Zulassung der OAK BV. Die Voraussetzungen für die Zulassung sowie das Zulassungsverfahren sind in Art. 52d BVG und in den Weisungen «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge», W – 01/2012, geregelt. Die Zulassung kann sowohl als natürliche Person (unbefristete Zulassung) als auch als juristische Person (auf fünf Jahre befristete Zulassung) beantragt werden.

Kontinuierliche Weiterbildung

Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge unterliegen gemäss den Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung.