Experten für berufliche Vorsorge


Zulassung der Experten für berufliche Vorsorge

Wer als Experte für die berufliche Vorsorge tätig sein will, bedarf einer Zulassung durch die OAK BV. Die Zulassung kann sowohl als natürliche Person (unbefristete Zulassung) wie auch als juristische Person (befristete Zulassung) beantragt werden. Dazu ist das jeweilige Gesuchsformular mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen. Die Kommission trifft einen Zulassungsentscheid auf Basis der eingereichten Unterlagen. Sobald die Zulassung erteilt worden ist, wird der Experte in die Liste der zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge aufgenommen.


Weiterbildung der Experten für berufliche Vorsorge

Für alle Experten gilt gemäss den Weisungen W-01/2012 „Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge“ die Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung.
Um die Weiterbildungsveranstaltungen zu erfassen, stellt die Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV) im Auftrag der SKPE eine Eingabemaske zur Verfügung. Für alle Mitglieder der SAV besteht ein persönlicher Login unter http://www.actuaries.ch. Mitglieder der SKPE und der Sektion Aktuare SAV erfassen damit schon heute ihre Weiterbildungsveranstaltungen. Diese werden in Zukunft auch von der OAK BV ausgewertet. Bezüglich der Eingabe stellt die OAK BV die gleichen Anforderungen wie die SKPE. Alle zugelassenen Experten, welche nicht Mitglied der SAV sind, bekommen auf Anfrage einen Zugang zur Eingabemaske. Für die Erfüllung der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung ist dieser zwingend. Die SKPE kann dafür von Nichtmitgliedern eine Gebühr erheben. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung eines Zugangs an die Schweizerische Aktuarvereinigung c/o Swiss Re, Mythenquai 50/60, 8022 Zürich, Tel. +41 43 285 26 81, sekretariat(at)actuaries.ch.

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Letztes Update: 14.02.2024