Übersicht

Weisungen Nr. 01/2024 vom 19.12.2023
(zuletzt geändert am 28.08.2025)

Informationsschreiben zu der Anpassung der Weisungen «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)»

Weisungen W – 01/2024 «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)»

Formular «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG» zu den Weisungen W – 01/2024

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Formular «Bestätigung gemäss Art. 1a BVV2» zu den Weisungen W – 01/2024

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Weisungen Nr. 02/2025 vom 18.09.2025

Informationsschreiben zu den Weisungen W – 02/2025 «Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Weisungen W – 02/2025 «Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Eine Nicht-1e-Einrichtung ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, Übertragungen auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung vorzunehmen. Falls eine Nicht-1e-Einrichtung den Übertragungsverzicht reglementarisch festhalten möchte, stellt die OAK BV eine auf Anregung von Branchenvertretern erarbeitete, allgemein und kurz gehaltene unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. Diese ist auf die übrigen reglementarischen Bestimmungen der jeweiligen Nicht-1e-Einrichtung abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen. Es besteht keine Pflicht, eine solche Formulierung ins Reglement aufzunehmen.
Musterreglementsbestimmung für eine Nicht-1e-Einrichtung


Weisungen Nr. 02/2016 vom 20.10.2016
(zuletzt geändert am 28.08.2025)

Weisungen Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB



Weisungen Nr. 03/2014 vom 01.07.2014
(zuletzt geändert am 27.05.2025)

Information zu den Prüfvorgaben an die Aufsichtsbehörden betreffend die Umsetzung der FRP 4 
(Letzte Änderung: 23.02.2021)

Weisungen Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard (gültig bis 30.12.2025)
Weisungen Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard (gültig ab 31.12.2025)




Weisungen Nr. 04/2013 vom 28.10.2013
(zuletzt geändert am 29.08.2022)

Weisungen Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle




Weisungen Nr. 03/2016 vom 20.10.2016
(zuletzt geändert am 25.10.2018)

Weisungen Qualitätssicherung in der Revision nach BVG



Weisungen Nr. 02/2012 vom 05.12.2012
(zuletzt geändert am 17.12.2015)

Weisungen Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden


Weisungen Nr. 03/2013 vom 22.10.2013
(zuletzt geändert am 28.10.2015)

Weisungen Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge


Weisungen Nr. 05/2014 vom 28.11.2014

Weisungen Vergabe von Eigenhypotheken



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Letztes Update: 10.11.2025