Overview

Directives No. 01/2024 of 19.12.2023 (in German)
(last revised on 28.08.2025)

Informationsschreiben zu der Anpassung der Weisungen «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)»

Weisungen W – 01/2024 «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)»

Formular «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG» zu den Weisungen W – 01/2024

Hinweis: Das obige dynamische Formular ist nicht in der Browseransicht lesbar und muss als ZIP-Datei heruntergeladen werden. Es wird nur von Adobe-Programmen unterstützt. Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Unklarheiten.

Formular «Bestätigung gemäss Art. 1a BVV2» zu den Weisungen W – 01/2024

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Directives No. 02/2025 of 18.09.2025 (in German)

Informationsschreiben zu den Weisungen W – 02/2025 «Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Weisungen W – 02/2025 «Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Eine Nicht-1e-Einrichtung ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, Übertragungen auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung vorzunehmen. Falls eine Nicht-1e-Einrichtung den Übertragungsverzicht reglementarisch festhalten möchte, stellt die OAK BV eine auf Anregung von Branchenvertretern erarbeitete, allgemein und kurz gehaltene unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. Diese ist auf die übrigen reglementarischen Bestimmungen der jeweiligen Nicht-1e-Einrichtung abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen. Es besteht keine Pflicht, eine solche Formulierung ins Reglement aufzunehmen.
Musterreglementsbestimmung für eine Nicht-1e-Einrichtung


Directives No. 02/2016 of 20.10.2016 (in German)
(last revised on 28.08.2025)

Weisungen Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB
(gültig ab 01.10.2025)



Directives No. 03/2014 of 01.07.2014
(last revised on 27.05.2025) (in German)

Information zu den Prüfvorgaben an die Aufsichtsbehörden betreffend die Umsetzung der FRP 4 
(Letzte Änderung: 23.02.2021)

Weisungen Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard (gültig bis 30.12.2025)
Weisungen Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard (gültig ab 31.12.2025)




Directives No. 04/2013 of 28.10.2013 (in German)
(last revised on 29.08.2022)

Directives Audit and Reporting of the Auditors




Directives No. 03/2016 of 20.10.2016
(last revised on 25.10.2018)

 Weisungen Qualitätssicherung in der Revision nach BVG



Directives No. 02/2012 of 05.12.2012
(
last revised on 17.12.2015)

Weisungen Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden


Directives No. 03/2013 of 22.10.2013
(last revised on 28.10.2015)

Weisungen Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge


Directives No. 05/2014 of 28.11.2014

Weisungen Vergabe von Eigenhypotheken



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Last edition: 10.11.2025